Immer zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres wird der Elternbeirat aus den Eltern der Vorschulkinder gebildet. Er vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten und bildet für uns die Brücke zwischen Träger, Kindergarten und den Eltern. Nach Art. 14 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) beteiligt sich der Elternbeirat beratend bei erforderlichen pädagogischen Arbeitsgrundlagen.
Der Elternbeirat trifft sich zu Sitzungen, zu denen die Leitung, bei Bedarf, mit eingeladen wird. Hierbei besprechen sie verschiedene Feste und Aktionen, Wünsche, Fragen von Eltern und vieles mehr.